Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lagerino Self Storage Vertrages

1. Vertragsart
Ein Selfstorage-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die Firma (im Folgenden LAGERINO genannt) ihren Kunden Lagerraum zur Verfügung stellt, damit diese ihre persönlichen Wertsachen und andere Gegenstände selbst einlagern können (Selfstorage) – ohne dass LAGERINO deren Art und/oder Beschaffenheit kennt – im vereinbarten Zeitraum und der Kunde zahlt das entsprechende Entgelt.

b. Dieser Vertrag ist in keinem Fall mit einem Depotvertrag (gemäss Art. 472 ff. OR) gleichzusetzen, da LAGERINO nicht zur Aufbewahrung verpflichtet ist. LAGERINO hat keine Kenntnis über die Art und/oder den Zustand der eingelagerten Artikel und kann daher nicht für zurückgesandte Artikel verantwortlich gemacht werden.

c. In keinem Fall steht dieser Vertrag einem Gewerbemietvertrag (gemäss Art. 253 ff. OR) gleich. Der Raum darf und wird nicht für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens genutzt werden. Der zur Verfügung gestellte Raum darf nur für die Lagerung von Gegenständen genutzt werden, die im Gebäude zugelassen sind. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, in den Lagerräumen und/oder in den Einrichtungen von LAGERINO keine gewerblichen, handwerklichen, Dienstleistungs- oder freiberuflichen Tätigkeiten auszuüben, da jeder Lagerraum der Aufbewahrung von Gegenständen gewidmet ist. Dem Kunden ist es daher gesetzlich oder faktisch untersagt, am Lagerort Geschäftsräume oder Filialen zu errichten und im Lagerraum Werbetafeln, Hinweisschilder oder Leuchtschilder anzubringen. Das Abspielen von Musik, das Verteilen von Getränken und Speisen sowie generell jede Aktivität, an der andere Personen als Kunden beteiligt sind, ist verboten. Der Kunde erklärt auch, dass der vertragsgegenständliche Lagerraum weder notwendig noch für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist.

d. Auf keinen Fall darf ein Lagerraum, auch nicht vorübergehend, als Wohn- oder Ruheraum genutzt werden. Allfällige Bestimmungen über Wohnraum finden keine Anwendung.

e. Dieser Vertrag ist nicht mit einem Sicherungsvertrag gleichzusetzen, da das von LAGERINO bereitgestellte Sicherungsniveau nicht ausreicht. LAGERINO übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl und/oder sonstige Beschädigung von Lagergut und verpflichtet seine Kunden, Lagergut gegen Wert zu versichern (siehe Ziffer 7).

2. Dauer
Alle von LAGERINO abgeschlossenen Verträge sind befristet. Die Dauer des Lagerplatzes legen beide Parteien bei Vertragsschluss fest.

b) Während der Kündigungsfrist von 14 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können beide Parteien vereinbaren, den Selfstorage-Vertrag vorübergehend zu verlängern.

c. Will eine Partei den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht verlängern, ist sie verpflichtet, dies der anderen Partei 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit mitzuteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lagerraum am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gründlich zu reinigen.

d. Verlängert eine Partei den Vertrag weder (gemäß Ziffer 2 b) noch kündigt sie den Vertrag fristgerecht (gemäß Ziffer 2 c) zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag standardmäßig um jeweils einen Monat. Bei Wochenverträgen verlängert sich der Vertrag jeweils um eine Woche.

e. Räumt der Kunde den Lagerraum nicht bis zum letzten Tag der vereinbarten Frist, behält sich LAGERINO vor, gemäß § 10 vorzugehen

3. Gebühren
Die Aufbewahrung erfolgt gegen Gebühr. Die Höhe der vom Kunden in einem konkreten Vertragsverhältnis zu zahlenden Entgelte wird bei Vertragsschluss festgelegt.

b. Die Kosten für die gesamte Mietdauer des Lagerraums sind zu Beginn der Vertragslaufzeit vollständig zu bezahlen. Die Parteien behalten sich jedoch vor, andere Zahlungsarten zu bestimmen.

c. LAGERINO behält sich das Recht vor, diese Gebühr bei Vertragsverlängerung zu ändern. Kunden müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich benachrichtigt werden.

d. Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde bei Fälligkeit oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nicht leistet. Dem Kunden wird eine Mahngebühr berechnet, außerdem kann ihm der Zutritt zum Lager bis zur Begleichung aller ausstehenden Beträge verweigert werden.

e. LAGERINO ist bei Zahlungsverzug innerhalb der in § 10 genannten Frist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

4. Marge
Nach Vertragsabschluss ist der Kunde außerdem verpflichtet, LAGERINO eine Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens einer Monatsgebühr zu zahlen, die bei Erhöhung der Gebühr entsprechend angepasst werden kann. LAGERINO behält sich jedoch vor, unter Umständen eine höhere Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Kaution wird nicht verzinst und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Rückgabe des Lagerplatzes gemäß § 8 an den Kunden zurückerstattet.

5. Zugriff
Der Kunde anerkennt, dass er verpflichtet ist, alle von LAGERINO vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, insbesondere solche in Bezug auf Zugang und Öffnungs- und Schließzeiten von Gebäuden und Lagerräumen (gemäß dem ihm erteilten Verhaltenskodex). Beim Öffnen der Tür hat der Kunde darauf zu achten, dass nur er das Gebäude betritt. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Türen und Tore hinter ihm ordnungsgemäß geschlossen sind. Wenn Sie Fragen haben, müssen Sie den Sicherheitsdienst unter der auf dem Kartenlesegerät angezeigten Telefonnummer anrufen.

b. Der Kunde bezahlt mindestens CHF 200.– für jeden Alarm, der durch das Eingreifen der Überwachungsfirma wegen Fehlverhaltens ausgelöst wird.

c. Zugangskarten, Chips oder Codes und Lagerraumschlüssel sind privat und nicht übertragbar. Der Kunde verpflichtet sich, diese Gegenstände sicher aufzubewahren und LAGERINO einen Verlust oder Diebstahl unverzüglich zu melden.

d. Der Zugang zum Lagerraum ist jeden Tag der Woche von 6.00 bis 22.00 Uhr möglich. LAGERINO behält sich Änderungen der Öffnungszeiten vor.

6. Selbstlagerung
Der Kunde nimmt nur die im Vertrag vereinbarte Lagerfläche in Anspruch und wird die Ware nicht in anderen Räumen lagern und die vereinbarte Lagerfläche nicht überschreiten. Der Auftraggeber darf die Räume, Wände, Trennwände, Türen, Leitungen und sonstigen Einrichtungsgegenstände von LAGERINO nicht verändern. Es ist ihm auch untersagt, Einrichtungsgegenstände, Möbel oder andere Gegenstände im Lagerraum zu entfernen, zu kleben, zu nageln, zu schrauben oder zu befestigen und alle innerhalb oder außerhalb des Lagerraums befindlichen Einrichtungsgegenstände in einer Weise auszutauschen, die eine Beschädigung oder einen Missbrauch verursacht.

b. Es dürfen nur Gegenstände gelagert werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung von LAGERINO darf der Kunde in seinen Lagerräumen keinerlei Arbeiten ausführen und/oder Maschinen und Gegenstände installieren, die einen elektrischen Anschluss erfordern. Lagerräume dürfen nicht, auch nicht kurzzeitig, als Wohnraum oder zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit genutzt werden.

c. Der Kunde verpflichtet sich, den Lagerraum jederzeit in einwandfreiem und sauberem Zustand zu halten. Insbesondere vermeidet er die Aufbewahrung von Gegenständen, die den allgemeinen Zustand des Zimmers beeinträchtigen könnten, sowie von Gegenständen anderer Kunden.

d. Kunden achten darauf, automatische Türen nicht zu blockieren und unnötigerweise Gänge, Türen und Parkplätze zu blockieren. Diese Aufenthaltsräume sind nur für Be- und Entladearbeiten zugelassen.

e. Es ist ausdrücklich verboten, Folgendes zu speichern:
1. alles, was gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsbedingungen erfordert oder dessen Besitz gesetzlich verboten ist,
2. tote oder lebende Pflanzen und Tiere,
3. Munition,
4. Artikel, die die Nutzung anderer Kunden beeinträchtigen,
5. Verderbliche, stinkende, gefährliche, giftige, brennbare, explosive, radioaktive, ätzende, flüchtige Gegenstände/Güter.
6. Reifen/Räder und Teppiche müssen in die an der Rezeption bereitgestellten Plastiktüten verpackt werden.

f. Der Kunde stellt sicher, dass die eingelagerten Gegenstände nicht durch von ihm verursachte Einflüsse wie Feuchtigkeit, Insektenbefall oder Rost beschädigt werden.

g. LAGERINO behält sich vor, den Lagerraum bei begründeten Zweifeln an der rechtmäßigen und vertragsgemäßen Verwendung zu betreten.

h. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die eingelagerten Gegenstände und erklärt, dass er der rechtmäßige Eigentümer dieser Gegenstände ist.

i. Nur Kunden können den Lagerraum betreten. LAGERINO behält sich jedoch das Recht vor, den Lagerraum im Notfall zu betreten, um die gelagerten Gegenstände von Kunden und anderen LAGERINO-Kunden zu schützen.

j. Der Kunde erklärt, dass er eine Liste mit Gegenständen erstellt hat, die nicht gelagert werden dürfen (gemäß Ziffer 6 e)). Bei Zweifeln über die Beschaffenheit der eingelagerten Gegenstände behält sich LAGERINO vor, diese zu besichtigen und zu diesem Zweck das Gelände zu betreten und ggf. Gegenstände zu entfernen, die eine Gefahr für das Gelände oder anwesende Personen darstellen könnten.

k. Der Kunde haftet für alle Schäden, die LAGERINO oder anderen Kunden aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen entstehen.

l. In den Bereichen der LAGERINO-Anlagen, insbesondere an Eingängen, Parkplätzen, Gängen und Lagerräumen, ist das Rauchen strengstens untersagt. Der Kunde stellt die Funktionsfähigkeit bzw. Zugänglichkeit aller Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder, Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, Alarmknöpfe, Fluchtwege usw. sicher. Halte dich nicht zurück.

m. Das Ablegen, Lagern und/oder Hinterlassen von Abfällen in oder um LAGERINO-Anlagen ist verboten. Stattdessen sind die Kunden verpflichtet, alle Abfälle mitzunehmen und zu entsorgen. Das Zurücklassen von Müll wird den Kunden in Rechnung gestellt.

n. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Versandmittel liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. LAGERINO übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden am Lagergut, die durch die Verwendung dieser Transportmittel entstehen.

7. Haftung
LAGERINO trifft alle notwendigen Maßnahmen, um den Kunden sichere und professionelle Lagerbedingungen zu garantieren.

b. Der Zugang zum Gebäude ist somit sicher: Der Kunde kann das Gebäude nur mit den von LAGERINO zur Verfügung gestellten Zugangsmitteln (Karte, Chip oder persönlicher Code) betreten. Jeder Lagerraum ist zudem verschlossen, kundenindividuell verschlüsselt und mit individuellen Alarmen ausgestattet. Das Gebäude ist videoüberwacht. Den Kunden ist jedoch bewusst, dass die Sicherheitsvorkehrungen nicht denen eines Tresors oder Schließfachs entsprechen.

c. Bei Verlust oder Diebstahl der zur Verfügung gestellten Zugangsmittel (Karte, Chip oder persönlicher Code) ist der Kunde verpflichtet, LAGERINO unverzüglich zu informieren.

d. LAGERINO haftet nicht für Schäden an vom Kunden eingelagerten Gegenständen, die durch Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Vorkommnisse am bereitgestellten Ort und/oder innerhalb des LAGERINO-Gebäudes und -Geländes entstanden sind. LAGERINO übernimmt daher keine Haftung für Verlust, Raub, Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden an eingelagerten Gegenständen.

8. Versicherung
Der Kunde teilt LAGERINO den Höchstwert der von ihm im Lagerraum eingelagerten Gegenstände mit. Er ist verpflichtet, zum Schutz des Lagerrauminhalts und zur Instandhaltung während der Lagerzeit eine umfassende Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung muss insbesondere die Risiken Feuer, Explosion, Überschwemmung, Raub, Diebstahl und Naturkatastrophen in Höhe des bei Abschluss des Selfstorage-Vertrages deklarierten Wertes abdecken. Die Versicherung muss zum Neuwert versichert werden.

b. Ändert sich der Wert der eingelagerten Gegenstände während der Vertragsdauer, ist der Kunde verpflichtet, LAGERINO dies mitzuteilen. Im Schadensfall haftet LAGERINO nicht für die Differenz zwischen Versicherungswert und tatsächlich eingetretenem Schaden. LAGERINO haftet ferner nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde keine oder eine unzureichende Versicherung abgeschlossen hat.

c. Zur Erfüllung der mit der Versicherung verbundenen Pflichten hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
o Er kann mehrere Versicherungen direkt bei LAGERINO abschließen.

9. Adressänderung
Der Kunde ist verpflichtet, LAGERINO jede Änderung seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange dies nicht geschieht, ist LAGERINO berechtigt, die Korrespondenz an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zu senden.

10. Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen
Hält der Kunde die im Vertrag und den AGB genannten Zahlungsbedingungen und Vertragsbedingungen nicht ein, kann LAGERINO den Kunden per Einschreiben in Verzug setzen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Verstossanzeige nach, kann LAGERINO den Vertrag fristlos kündigen.

b. Nachdem LAGERINO die Vertragsauflösung angezeigt hat, ist der Kunde verpflichtet, LAGERINO den geschuldeten Betrag unverzüglich in voller Höhe zu zahlen und seinen Lagerraum nach Ablauf der 10-Tagesfrist zu räumen.

c. Hat der Kunde keine gültige Adresse mehr (siehe Ziffer 9), gilt die Kündigung auch nach erfolgloser Zustellung an die letzte bekannte Adresse des Kunden mit sofortiger Wirkung als zugegangen.

d. LAGERINO behält sich vor, den Lagerraum selbst zu reinigen, wenn der Kunde bis zum letzten Tag der Frist nicht gereinigt hat. Darüber hinaus hat derjenige, der den Lagerraum nach Vertragsende widerrechtlich belegt, das vereinbarte Entgelt zuzüglich 10 % der Vertragsstrafe zu zahlen.

e. Im Falle der Nichtzahlung der LAGERINO geschuldeten Beträge vereinbaren die Parteien, dass LAGERINO ein Pfandrecht an den genannten Gegenständen hat, die fortan im rechtmässigen Besitz von LAGERINO und zur Erbringung von Dienstleistungen an LAGERINO zur Befriedigung verwahrt werden von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, insbesondere Schadensersatz, für die Vertragsstrafen Schadensersatz zu leisten. LAGERINO kann:
I. die Sache auf Gefahr und Kosten des Kunden an einem anderen Ort einzulagern, oder
II. sie frei (nach freiem Ermessen, freihändig oder durch Zwangsvollstreckung) zur Befriedigung ihrer Forderungen ohne Schwierigkeiten verkaufen oder
III. wenn sie keinen oder nur geringen Marktwert haben, werden Sie sie los.

f. Erlöse aus etwaigen Verkäufen werden in erster Linie zur Begleichung der Forderungen von LAGERINO verwendet. Nicht durch die verkaufte Sache gedeckte Lagerkosten und Kosten, die durch den Verkauf oder die Vernichtung der Sache entstehen, sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Etwaige Verkaufsüberschüsse werden auf ein unverzinsliches Konto eingezahlt, dessen Saldo vom Kunden zurückgefordert werden kann.

g. Bei schwerwiegender Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden mit daraus resultierender Gefahr im Verzug behält sich LAGERINO das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, den Lagerraum zu betreten, die Gefahr zu beseitigen und die gefährdenden Gegenstände zu entfernen. LAGERINO kann auch nach Ziffer 10 e) verarbeitet werden. Darüber hinaus behält sich LAGERINO vor, den Vertrag gemäß Artikel 10 a) außerordentlich und fristlos zu kündigen.

11. Verschiedenes
Der Kunde verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Bedingungen des ihm eingeräumten Verhaltenskodex bezüglich des Zugangs zum Lagerraum einzuhalten. LAGERINO behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und Regelungen einseitig den Umständen entsprechend anzupassen, vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen den Parteien. In diesem Fall wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten benachrichtigt; werden die neuen AGB nicht genehmigt, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

b. Dieser Vertrag und die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes sind nicht auf Dritte übertragbar.

c. LAGERINO behält sich vor, während der Vertragslaufzeit, jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung an den Auftraggeber, ohne Angabe von Gründen einen anderen Lagerraum gleicher Größe zuzuweisen. LAGERINO trägt die Kosten, die durch den Umzug von einem Raum in einen anderen entstehen.

d. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er LAGERINO aus technischen oder wartungstechnischen Gründen Zutritt zu seinem Lagerraum gewähren muss

e. Der Kunde erteilt die Erlaubnis, die Bewegungen des Personals durch Überwachungskameras zu überwachen, die im und um das Lagergebäude herum angebracht sind. Der Kunde stimmt der Speicherung, Speicherung und Auswertung der von den Überwachungskameras und der Zutrittskontrolle aufgezeichneten Daten durch LAGERINO ausdrücklich zu. Der Kunde stimmt auch zu, dass LAGERINO die Daten der Kamera für 30 Tage speichert.

12. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch LAGERINO wird in der Datenschutzerklärung erläutert. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB. Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt der Kunde auch, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er auf sein natürliches Gericht verzichtet und die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz von LAGERINO vereinbaren.

Diese Bestimmung ist Bestandteil des Selfstorage-Vertrages.